Führerschein Klassen

Hier finden Sie eine Übersicht mit detaillierten Informationen der Führerscheinklassen die wir ausbilden.

Führerscheinklasse B

Mindest Alter:

  • 18
  • 17 bei begleitetem Fahren

Vorbesitz erforderlich:

  • nein

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 8

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 14

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • Schulung auf bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 12

Führerscheinklasse BE

Mindest Alter:

  • 18
  • 17 mit begleitendem Fahren

Vorbesitz:

  • B

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Führerscheinklasse A

Mindest Alter:

  • 24
  • 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • 20 für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4
  • Gesamt: 16

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4*
  • Gesamt: 10*

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 12

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Mindestumfang der Sonderfahrten mit den Klasse A1 oder A2:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3*
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2*
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1*
  • Gesamt: 6*

Führerscheinklasse A2

Mindest Alter:

  • 18

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4
  • Gesamt: 16

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4*
  • Gesamt: 10*

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 12

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

* Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren

Mindestumfang der Sonderfahrten mit den Klasse A1:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3*
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2*
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1*
  • Gesamt: 6*

Führerscheinklasse A1

Mindest Alter:

  • 16

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4
  • Gesamt: 16

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4
  • Gesamt: 10

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 12

Führerscheinklasse AM

Mindest Alter:

  • 15

Theoretisch Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 14

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 8

Praktische Ausbildung

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Führerscheinklasse B96

Mindest Alter:

  • 18
  • 17 mit begleitendem Fahren

Vorbesitz:

  • B

Theoretische und praktische Ausbildung

Die Schulung besteht aus drei Teilen:

  • Theoretischer Schulungsstoff: 2,5 Stunden a, 60 Minuten
  • Praktischer Übungsstoff: 3,5 Stunden a, 60 Minuten
  • Fahrpraktische Übungen (im Realverkehr): 1 Stunde a, 60 Minuten

Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht
öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung.
Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.

Führerscheinklasse C

Mindest Alter:

  • 21
  • 18 nach erforderter Berufsausbildung oder erfolgter Grundqualifikation des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Vorbesitz:

  • B

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts, bei Vorbesitz der Klasse B:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 10
  • Gesamt: 16

Bei Vorbesitz der Klasse C1 oder D1:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4
  • Gesamt: 10

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Bei Vorbesitz der Klasse D:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse B:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 10

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse C1:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Führerscheinklasse CE

Mindest Alter:

  • 21
  • 18 nach erforderter Berufsausbildung oder erfolgter Grundqualifikation des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes

Vorbesitz:

  • C

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts, bei Vorbesitz der Klasse C:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4
  • Gesamt: 10

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse C:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 10

Wenn C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:

Solo:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 0
  • Gesamt: 4

Zug:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 10

gesamt:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 8
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 3
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 14

Führerscheinklasse C1

Mindest Alter:

  • 18

Vorbesitz:

  • B

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts, bei Vorbesitz der Klasse B:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 16/li>
  • Gesamt: 12

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Bei Vorbesitz der Klasse D1 oder D:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 8

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse B:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:

Solo:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 1
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 0
  • Gesamt: 2

Zug:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2
  • Gesamt: 6

gesamt:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 4
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2
  • Gesamt: 8

Führerscheinklasse C1E

Mindest Alter:

  • 18

Vorbesitz:

  • C1

Theoretische Ausbildung

Keine Theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse C1:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Wenn C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden:

Solo:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 5

Zug:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2
  • Gesamt: 6

gesamt:

  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 4
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2
  • Gesamt: 8

Führerscheinklasse D

Mindest Alter:

  • 24
  • 23, nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung
  • 21 nach erfolgter Grundqualifikation
  • 20 während oder nach Abschluss einer erforderten Berufsausbildung

Vorbesitz:

  • B

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts, bei Vorbesitz der Klasse B:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 18/li>
  • Gesamt: 24

Bei Vorbesitz der Klasse C od. D1:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 8/li>
  • Gesamt: 14

Bei Vorbesitz der Klasse C1:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 12/li>
  • Gesamt: 18

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse B oder C1 Führerscheinbesitz bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 45
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 22
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 14
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 8
  • Gesamt: 89

Länger als 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 33
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 22
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 12
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 8
  • Gesamt: 58

C Führerscheinbesitz bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 14
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 16
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 8
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 6
  • Gesamt: 44

C Führerscheinbesitz länger als 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 7
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 8
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3
  • Gesamt: 22

Bei Vorbesitz der Klasse D1:

  • Grundausbildung: 20
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 5
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 5
  • Gesamt: 35

Führerscheinklasse DE

Mindest Alter:

  • 24
  • 23, nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung
  • 21 nach erfolgter Grundqualifikation
  • 20 während oder nach Abschluss einer erforderten Berufsausbildung

Vorbesitz:

  • D

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • Grundausbildung: 4
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 9

Führerscheinklasse D1

Mindest Alter:

  • 18 während oder nach Abschluss einer erforderten Berufsausbildung

Vorbesitz:

  • B

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts, bei Vorbesitz der Klasse B:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 10/li>
  • Gesamt: 16

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Bei Vorbesitz der Klasse C1 od. C:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 4/li>
  • Gesamt: 10

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz der Klasse B oder C1 Führerscheinbesitz bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 41
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 19
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 12
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 7
  • Gesamt: 79

Länger als 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 16
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 8
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 4
  • Gesamt: 32

C Führerscheinbesitz bis 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 8
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 8
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 4
  • Gesamt: 24

C Führerscheinbesitz länger als 2 Jahre:

  • Grundausbildung: 6
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 4
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 2
  • Gesamt: 14

Führerscheinklasse D1E

Mindest Alter:

  • 21
  • 18 während oder nach Abschluss einer erforderten Berufsausbildung

Vorbesitz:

  • D1

Theoretische Ausbildung

Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben

Praktische Ausbildung

Mindestumfang der Sonderfahrten:

  • Grundausbildung: 4
  • Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
  • Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
  • Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
  • Gesamt: 9

Führerscheinklasse L

Mindest Alter:

  • 16

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 14

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2
  • Gesamt: 8

Praktische Ausbildung

Keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Führerscheinklasse T

Mindest Alter:

  • 16 für bbH 40km/h
  • 18 für bbH 60 km/h

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts ohne Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 12
  • Klassenspezifischer Unterricht: 6
  • Gesamt: 18

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Mindestumfang des Theorieunterrichts mit Vorbesitz einer anderen Klasse:

  • Grundunterricht: 6
  • Klassenspezifischer Unterricht: 6
  • Gesamt: 12

Praktische Ausbildung

Grundausbildung – keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

Führerscheinklasse MOFA

Mindest Alter:

  • 15

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang des Theorieunterrichts:

  • Grundunterricht: 6

(Doppelstunden zu je 90 Min.)

Praktische Ausbildung

Bei Einzelausbildung mindestens 90 Minuten
Bei Gruppenausbildung mindestens 180 Minuten pro Gruppe

Gruppe max. 4 Pers. für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr

Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer
Lerngruppe gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl
(weniger als 5) nicht zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofa-Prüfbescheinigung ausnahmsweise zusammen mit Bewerbern um die
Klasse AM, A1, A2 oder A ausgebildet werden. Auch in diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten
durchgeführt werden.

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Montag – Freitag:
13.00 – 18.00 Uhr

Unterrichtszeiten:
Dienstag und Donnerstag: 18.30 – 20.00 Uhr

Während der Schulferien zusätzlich:
Montag – Freitag: 09.00 – 10.30 Uhr

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